

die Firmenchefs, die von die-
sen Geschäften profitieren,
viel höher als für die Beschäf-
tigten.
Wenn jemand als „Schein-
selbstständiger“ tätig ist, darf
er beispielsweise in den meis-
ten Fällen auch weiterarbei-
ten. Hier geht es um die Frage,
dass der vermeintliche Auf-
traggeber plötzlich der Arbeit-
geber des Arbeiters ist und
der Sozialversicherung die
Beiträge für den Mann (nach-)
bezahlen muss. Sofern wir
Personen erwischen, die sich
illegal in der Bundesrepublik
aufhalten, werden diese in der
Regel festgenommen, beson-
ders wenn Fluchtgefahr be-
steht.
Überlappen sich dann
die Aufgabengebiete mit
denen der Polizei?
Im Bereich des Ausländerge-
setzes ja, sonst nein.
Was sind die Pflichten
der Arbeitgeber auf dem
Wasen?
Das kommt in nicht unerheb-
lichem Maß auf die Branche
an. In manchen Branchen, die
im Besonderen von Schwarz-
arbeit betroffen sind, sind die
Arbeitnehmer (AN) verpflich-
tet, einen offiziellen Lichtbild-
ausweis zur Arbeit mitzuneh-
men. Der Arbeitgeber (AG) hat
die Beschäftigten darüber zu
belehren.
Sofern die AN unter die Ge-
setze zu den branchenspezifi-
schen MiLö oder den flächen-
deckenden MiLo fallen, muss
dieser natürlich bezahlt wer-
den, und die AG müssen über
die Arbeitszeit ihrer Mitarbei-
ter Stundenaufzeichnungen
führen. Dazu kommt, dass die
AG ihre AN rechtzeitig und
vollumfänglich zur Sozialver-
sicherung anmelden.
Was haben schwarze
Schafe zu erwarten, wenn
sie wegen Ordnungswid-
rigkeiten, gefälschten
Papieren, illegalem Auf-
enthalt oder fehlender
Arbeitserlaubnis auf dem
Wasen erwischt werden?
Das kommt natürlich auf den
Verstoß an und geht von ei-
ner Verwarnung ohne
Erhebung eines Verwarn-
geldes (wenn beispielsweise
erstmalig gegen Stundenauf-
zeichnungspflichten nach
MiLo-Gesetz verstoßen wird
[falsche Aufzeichnung]) bis
hin zur mehrjährigen Gefäng-
nisstrafe, wenn AG mehrfach
und im großen Umfang AN
vorsätzlich und gewerblich
nicht oder nicht vollständig
zur Sozialversicherung anmel-
den.
Wie reagieren die Wirte
und Gäste auf die Kon
trollen?
Eine Kontrolle, und das ken-
nen wir alle beispielsweise
von einer Verkehrskontrolle
der Polizei, kommt im Grunde
genommen für den Kontrol-
lierten immer ungelegen und
ist etwas, was man nicht un-
bedingt braucht. Aber ich
denke, nicht zuletzt für einen
fairen Wettbewerb sind un-
sere Kontrollen wichtig. Viele
Arbeitgeber sehen das ge-
nauso und finden deshalb un-
sere Kontrollen auch gut. Auf
dem Volksfest und auch in an-
deren Situationen stoßen wir
weitaus überwiegend auf eine
positive Resonanz. Richtig
laut wird es bei den Prüfun-
gen wirklich ganz selten und
auf körperliche Gegenwehr
stoßen wir zum Glück so gut
wie nie.
Dass uns besonders von Sei-
ten der Hotel- und Gaststät-
tenverbände seit der Einfüh-
rung des flächendeckenden
MiLo ein kalter Wind ent-
gegenweht, liegt meines Er-
messens eher an den beglei-
tenden Verpflichtungen, wie
der Stundenaufzeichnungs-
pflicht. Ich glaube, unsere
Kontrollen sind für die aller-
meisten Betriebe überhaupt
gar kein Problem.
Übrigens, und das ist mir zum
Schluss ganz wichtig, haben
wir im Rahmen unserer Kon-
trollen auf dem Cannstatter
Wasen in den letzten Jahren
nur ganz wenige Fälle von
Schwarzarbeit registriert.
Das Interview führte
Sabine Ries.
Zeichnungen: Alexander Linke
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Cannstatter Volksfestzeitung 2016