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die Firmenchefs, die von die-

sen Geschäften profitieren,

viel höher als für die Beschäf-

tigten.

Wenn jemand als „Schein-

selbstständiger“ tätig ist, darf

er beispielsweise in den meis-

ten Fällen auch weiterarbei-

ten. Hier geht es um die Frage,

dass der vermeintliche Auf-

traggeber plötzlich der Arbeit-

geber des Arbeiters ist und

der Sozialversicherung die

Beiträge für den Mann (nach-)

bezahlen muss. Sofern wir

Personen erwischen, die sich

illegal in der Bundesrepublik

aufhalten, werden diese in der

Regel festgenommen, beson-

ders wenn Fluchtgefahr be-

steht.

Überlappen sich dann

die Aufgabengebiete mit

denen der Polizei?

Im Bereich des Ausländerge-

setzes ja, sonst nein.

Was sind die Pflichten

der Arbeitgeber auf dem

Wasen?

Das kommt in nicht unerheb-

lichem Maß auf die Branche

an. In manchen Branchen, die

im Besonderen von Schwarz-

arbeit betroffen sind, sind die

Arbeitnehmer (AN) verpflich-

tet, einen offiziellen Lichtbild-

ausweis zur Arbeit mitzuneh-

men. Der Arbeitgeber (AG) hat

die Beschäftigten darüber zu

belehren.

Sofern die AN unter die Ge-

setze zu den branchenspezifi-

schen MiLö oder den flächen-

deckenden MiLo fallen, muss

dieser natürlich bezahlt wer-

den, und die AG müssen über

die Arbeitszeit ihrer Mitarbei-

ter Stundenaufzeichnungen

führen. Dazu kommt, dass die

AG ihre AN rechtzeitig und

vollumfänglich zur Sozialver-

sicherung anmelden.

Was haben schwarze

Schafe zu erwarten, wenn

sie wegen Ordnungswid-

rigkeiten, gefälschten

Papieren, illegalem Auf-

enthalt oder fehlender

Arbeitserlaubnis auf dem

Wasen erwischt werden?

Das kommt natürlich auf den

Verstoß an und geht von ei-

ner Verwarnung ohne

Erhebung eines Verwarn-

geldes (wenn beispielsweise

erstmalig gegen Stundenauf-

zeichnungspflichten nach

MiLo-Gesetz verstoßen wird

[falsche Aufzeichnung]) bis

hin zur mehrjährigen Gefäng-

nisstrafe, wenn AG mehrfach

und im großen Umfang AN

vorsätzlich und gewerblich

nicht oder nicht vollständig

zur Sozialversicherung anmel-

den.

Wie reagieren die Wirte

und Gäste auf die Kon­

trollen?

Eine Kontrolle, und das ken-

nen wir alle beispielsweise

von einer Verkehrskontrolle

der Polizei, kommt im Grunde

genommen für den Kontrol-

lierten immer ungelegen und

ist etwas, was man nicht un-

bedingt braucht. Aber ich

denke, nicht zuletzt für einen

fairen Wettbewerb sind un-

sere Kontrollen wichtig. Viele

Arbeitgeber sehen das ge-

nauso und finden deshalb un-

sere Kontrollen auch gut. Auf

dem Volksfest und auch in an-

deren Situationen stoßen wir

weitaus überwiegend auf eine

positive Resonanz. Richtig

laut wird es bei den Prüfun-

gen wirklich ganz selten und

auf körperliche Gegenwehr

stoßen wir zum Glück so gut

wie nie.

Dass uns besonders von Sei-

ten der Hotel- und Gaststät-

tenverbände seit der Einfüh-

rung des flächendeckenden

MiLo ein kalter Wind ent-

gegenweht, liegt meines Er-

messens eher an den beglei-

tenden Verpflichtungen, wie

der Stundenaufzeichnungs-

pflicht. Ich glaube, unsere

Kontrollen sind für die aller-

meisten Betriebe überhaupt

gar kein Problem.

Übrigens, und das ist mir zum

Schluss ganz wichtig, haben

wir im Rahmen unserer Kon-

trollen auf dem Cannstatter

Wasen in den letzten Jahren

nur ganz wenige Fälle von

Schwarzarbeit registriert.

Das Interview führte

Sabine Ries.

Zeichnungen: Alexander Linke

24

Cannstatter Volksfestzeitung 2016